PARVIS ein Projekt der EBU: Kommunikation für Rechte von blinden und sehbehinderten Menschen
PARVIS © EBU PARVIS
Screenshot des Videos: bunte Illustration verschiedener Menschen, die zusammenstehen und ihre Rechte einfordern.
Im Januar startete die Kommunikationsinitiative PARVIS von der Europäischen Blinden Union (EBU) in Kooperation mit etlichen Partnerorganisationen, gefördert von der Europäischen Union. Mit diesem Großprojekt soll das Bewusstsein für die Rechte blinder und sehbehinderter Bürger_innen massiv geschärft werden.
Es wird nun laufend audiovisuelles Material erstellt, das dabei helfen soll, die Ziele der EBU-Mitgliedsorganisationen, zu denen auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich zählt, zu erreichen.
Der BSVÖ setzt sich auf sämtlichen Ebenen für das übergeordnete Ziel des selbstbestimmten Lebens von blinden und sehbehinderten Menschen ein. Dafür muss in vielen Bereichen urgiert und argumentiert werden, dazu benötigt es viel Ausdauer und Überzeugungskraft. Und genau da profitiert der Blindenverband vom PARVIS-Projekt, da es für diese Arbeit mit aufbereiteten Inhalten unterstützt.
Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention und den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) werden Themen veranschaulicht, um Unterstützer_innen und Entscheidungsträger_innen für die Umsetzung von Rechten zu gewinnen.
Barrierefreie Gesundheitsversorgung - Das erste Thema
Als Grundlage für die Forderungen dient der Artikel 25 der UN-Behindertenrechtkonvention.
Dieser besagt, dass alle Vertragsstaaten, dazu gehört auch Österreich, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung anerkennen. Weiters, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.
Was heißt das aber insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen?
Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen Informationen über die Verfügbarkeit und den Standort von Gesundheitsdiensten in entsprechend aufbereiteten Formaten, um den gleichen Zugang zu Gesundheitsdiensten, wie ihn andere Bürger haben, sicher zu stellen.
Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen ihre gesamte persönliche Gesundheitskorrespondenz und -information in bevorzugten Formaten, einschließlich Braille, Großdruck und digitaler Form.
- Blinde und sehbehinderte Menschen müssen in der Lage sein, sich benötigte Medikamente selbst verabreichen zu können. D.h. pharmazeutische Produkte müssen für blinde und sehbehinderte Menschen lesbare Etiketten aufweisen und über ihre Anwendung und mögliche Nebenwirkungen in für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglichen Formaten informiert werden.
- Augenärztliche und optometrische Dienstleistungen sollen sicherstellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen nach Möglichkeit in der Lage sind, das Rest- oder Teilsehvermögen zu erhalten und bestmöglich zu nutzen. Die Bereitstellung von Sehhilfen, Sehbehindertenschulungen und die Installation einer optimalen Beleuchtung zu Hause, in Bildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz sind erforderlich.
- Um weiterem Sehverlust vorzubeugen, müssen wirksame Diabetes-, Glaukom- und andere Vorsorgeleistungen erbracht werden.
- Alle Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens und der gesundheitsbezogenen Dienste müssen bzgl. der Bedürfnisse und Merkmale blinder und sehbehinderter Menschen geschult werden, um sicherzustellen, dass angemessene Hilfe und Unterstützung geleistet werden kann.
Auch unter den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Ziel 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“, finden wir Grundlagen für die Forderungen an die barrierefreie Gesundheitsversorgung.
Video online
Video PARVIS "Das Recht auf barrierefreie Gesundheitsversorgung" auf YouTube: