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Gemeinsam sicher: E-Scooter unterwegs!

  • E-Scooter © BSVÖ

Sie sind praktisch, ihr Gebrauch ist einfach und mit ihnen kommt man flott von einem Ort zum anderen: E-Scooter sind beliebte Fortbewegungsmittel und aus manchen großen Städten kaum mehr wegzudenken. Was für viele Menschen moderne und spontane Mobilität bedeutet, kann aber für andere zum Hindernis werden.

Smarte Flitzer.

Wer über 18 Jahre alt ist, die entsprechende App geladen und Zugriff auf ein Zahlungssystem hat, kann die E-Scooter nutzen. Vor allem für kurze Strecken sind die geräuscharmen Roller bequeme Lösungen. Außerdem schwärmen viele Nutzerinnen und Nutzer von dem mit den Leih-Scootern verbundenen Freiheitsgefühl. Die Anbieter-Apps zeigen nicht nur an, wo der nächste Roller zu finden ist, sondern auch, in welchen Zonen gefahren und wo geparkt werden kann. Beim Fahren und Abstellen darf aber nicht nur darauf geachtet werden, die richtige Zone zu wählen.

Sicher unterwegs.

Wer mit einem Elektroroller unterwegs ist, muss die gleichen Verhaltensvorschriften beachten, wie Personen auf Rädern. Das heißt, dass Gehsteige, Gehwege und Schutzwege für E-Scooter tabu sind. Gefahren werden darf auf Radfahranlagen, Fahrbahnen (auf denen auch das Radfahren erlaubt ist) und in Fußgängerzonen, wenn dies von den Behörden erlaubt ist. Auch in Wohnstraßen und Begegnungszonen darf gerollert werden – allerdings muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst sein. Wer sein Rollerglück mit einer zweiten Person teilen möchte, muss hierfür einen zweiten E-Scooter anmieten: jemand anderen mitzunehmen, ist untersagt. Dies gilt auch für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt oder das Überschreiten des Alkohollimits von 0,8 Promille.

Sicher geparkt.

Was im Stadtbild leider oft auffällt, sind E-Scooter, die so geparkt wurden, dass sie andere Verkehrsteilnehmende behindern oder sogar gefährden. Denn auch, wenn es für das richtige Abstellen bei einigen Anbietern sogar Belohnungen in Form von Freiminuten gibt, werden die Roller nach Gebrauch oft direkt an Ort und Stelle „stehengelassen“. Dadurch werden nicht nur Gehwege blockiert und Eingänge verstellt: Falsch abgestellte Fahrzeuge können zu gefährlichen Stolperfallen für alle Verkehrsteilnehmende werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind diese unerwarteten auftauchenden Roller Barrieren, die ein sicheres Navigieren gefährden und selbstbestimmte Mobilität einschränken.

Sicher abstellen, das bedeutet: E-Scooter nach Benutzung wie Fahrräder an Fahrradständern oder am Parkstreifen neben der Fahrbahn abstellen, ohne andere dadurch zu behindern. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Scooter nicht umfallen können! Auf Gehsteigen, die weniger als 4 Meter breit sind, dürfen Leih-Scooter nicht abgestellt werden.

„Es gibt klare Regeln für die Benutzung von E-Scootern und dennoch werden sie für blinde und sehbehinderte Menschen in manchen Fällen zur Gefahr“, so Präsident Dr. Markus Wolf. „Das ist darauf zurückzuführen, dass nicht alle Nutzerinnen und Nutzer genügend Disziplin und Respekt an den Tag legen, wenn es um die Verwendung der Fahrzeuge geht. Ein Scooter, der unbedacht mitten am Gehsteig geparkt wird, weil er nicht länger benötigt wird, wird nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen zur Stolperfalle und kann zu Schäden führen. Dies gilt auch für E-Scooter, die rücksichtslos gefahren werden!“

Aufeinander aufpassen.

Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, „Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen“ zu verstellen. Das gilt nicht nur speziell für E-Scooter, sondern für alle möglichen Gefährte und Gegenstände, die ein Leitsystem blockieren. Bei Leih-Scootern fällt dies besonders ins Gewicht, denn ist die Fahrt erst beendet, steht das Gefährt neuen Personen zur Verfügung und der „Vorbesitzer“ kann nicht so schnell zur Verantwortung gezogen werden. Taktile Leitsysteme stellen für blinde und sehbehinderte Menschen grundlegende Mittel zur Orientierung dar. Bitte seien Sie aufmerksam und stellen Sie „Ihren“ Roller nach der Fahrt so ab, dass niemand dadurch behindert wird oder zu Schaden kommen kann!

Seit 2019 arbeitet der Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (BSVWNB) mit Lime zusammen, um die Nutzer_innen für einen Umgang mit E-Fahrzeugen zu sensibilisieren, der aufmerksam und rücksichtsvoll ist. Ende letzten Jahres wurden auch Mitarbeiter_innen des Anbieters in einem Workshop der Rehabilitationsfachkräfte für Orientierung & Mobilität des BSVWNB geschult – ein spannendes Erlebnis, wie die Teilnehmenden später angaben. Wie die Schulung abgelaufen ist und welche Erfahrungen die Teilnehmenden gemacht haben, können Sie unter folgendem verlinkten Artikel nachlesen (BSVWNB trainiert Lime-Mitarbeiter zur Sensibilisierung für die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen im Straßenverkehr  ) Die erfolgreiche Initiative RückSICHT des BSVWNB leistete grundsätzliche Sensibilisierungsarbeit und trug zu einem bewussteren Umgang mit den praktischen Gefährten bei.

Auch in Innsbruck sorgte eine Bewusstseinskampagne auch für erhöhte Aufmerksamkeit. Hier wurden mittels kurzer Videos die Probleme aufgezeigt, die falsch abgestellte Roller verursachen können.

Helfen Sie mit!

E-Scooter und auch Fahrräder, die widerrechtlich und für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich abgestellt wurden, können beim Stadtservice Wien gemeldet werden: 01/50255. Wenn Sie bemerken, dass jemand dabei ist, sein Fahrzeug so zu parken, dass es andere behindert, so hilft es, freundlich darauf hinzuweisen. Den meisten „Falschparkern“ ist nicht bewusst, dass Sie gerade eine Barriere errichtet haben.

Als E-Scooter werden elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt bezeichnet, die eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Die Auswahl an Modellen ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. E-Scooter gibt es in Österreich aber nicht nur im Privatbesitz: allein in Wien sind momentan sechs Anbieter von Miet-Rollern im Geschäft. Jeder Anbieter darf maximal 1.500 Roller in der Hauptstadt zur Verfügung stellen.

Weiterführende Links

BSVÖ: Informationen zum Gremium für Mobilität und Infrastruktur (GMI): https://www.blindenverband.at/de/schwerpunkte/barrierefreiheit/82/Mobilitaet-und-Verkehrssicherheit

BSVÖ: Stellungnahmen und Positionspapiere des GMI: https://www.blindenverband.at/de/information/stellungnahmen

BSVÖ: Artikel: "Gegen falsch abgestellte E-Scooter: Kampagne in Innsbruck sensibilisiert": https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/1086/Gegen-falsch-abgestellte-E-Scooter-Kampagne-in-Innsbruck-sensibilisiert

Rechtsgrundlage E-Roller: Straßenverkehrsordnung 1960 § 88b, tagesaktuelle Fassung: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=88b

oesterreich.gv.at: "Elektro-Scooter" : https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Scooter,-Quads-und-Co/Seite.610110.html

FahrradWien.at "Tipps & Regel": https://www.fahrradwien.at/tipps-und-regeln/scooter-und-roller/

Mobilitätsagentur "Stadt Wien begrüßt Leih-Scooter mit klarer Regelung": https://www.mobilitaetsagentur.at/presse/stadt-wien-begruesst-leih-scooter-mit-klarer-regelung/

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