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Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien: Richtlinienkatalog der KommAustria soll weitere Schritte bringen.

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Mit dem Beschluss zur Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) im Dezember letzten Jahres wurden Mediendienste dazu verpflichtet, das barrierefreie Angebot stufenweise zu erweitern und auszubauen. Ziel ist flächendeckende Barrierefreiheit mit 2030. Nun veröffentlichte die KommAustria Richtlinien für einen transparenten Ausbau der Barrierefreiheit.

Richtlinien: Barrierefrei bis 2030

Die Audiovisuelle Mediendienstrichtlinie gilt auch für private Fernsehprogramme und ein audiovisuelle Internetangebote, sofern die Mediendienstanbieter_innen mit ihrem Angebot im jeweils vorangegangenen Jahr nicht unter 500.000 Euro Umsatz erzielt hatten oder das Angebot auf lokale oder regionale Ebene beschränkt ist.

Die Richtlinien der KommAustria, die seit 25.3.2021 auch online einzusehen sind, geben nun vor, wie die Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit in einem 3-Jahres-Aktionsplan darzustellen sind und was beachtet werden muss, um ein meinungsvielfältiges Angebot für Menschen mit Seh- und/oder Hör-Beeinträchtigungen sowie für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen beständig wachsen zu lassen.

Regelmäßige Berichte zu Fortschritten eingefordert

In der Presseaussendung der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) wird außerdem erläutert:

„Über die Umsetzungsfortschritte ihrer Aktionspläne haben die Programm- und DiensteanbieterInnen die KommAustria künftig jährlich zu informieren. Diese Meldungen wird die Regulierungsbehörde ihrerseits in jährlichen Berichten zusammenfassen. Die Richtlinien der Behörde beschreiben auch, wie die jährlichen Fortschrittsberichte der DiensteanbieterInnen zu gestalten sind. So wird eine transparente und objektive Vergleichbarkeit der Pläne, Maßnahmen und Meldungen erreicht.“

BSVÖ: Einsatz für barrierefreies Angebot

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich setzt sich seit vielen Jahren für den Ausbau eines barrierefreien audiovisuellen Programmes ein. Noch immer ist der Prozentsatz der mit Audiodeskription versehenen Programmstunden viel zu gering. Viele Privatsender bieten gar keine Audiodeskription an, was blinde und sehbehinderte Menschen exkludiert und eine Diskriminierung darstellt.

Der Beschluss der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste war ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit und in Richtung selbstbestimmter Teilhabe.

Weiterführende Links

Presseaussendung RTR „KommAustria erlässt Richtlinien für transparenten Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien“: OTS

Richtlinienkatalog der RTR/KommAustria: Richtlinien zur Vergleichbarkeit und Standardisierung von Aktionsplänen zum Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Mediendiensten“

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