Audiovisuelle Mediendienste- Verpflichtung zu kontinuierlich mehr Barrierefreiheit
Symbol Audiodeskription © gemeinfrei
Ein durchgestrichenes, stilisiertes Auge, das Symbol für Filme mit Audiodeskription
Ist das "Fernsehen ohne Grenzen" Zukunfstmusik, oder kann es Realität werden? Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll endlich die Maßnahmen zur Barrierefreiheit einleiten, die notwendig sind, um Fortschritte am audiovisuellen Sektor zu erzielen - auch in Österreich.
Fernsehen für alle?
Das barrierefreie Angebot der Mediendienste in Österreich hat noch einen langen Weg vor sich. Es mangelt an vielen Ecken an Barrierefreiheit, was zu einer konsequenten Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führt und was in dieser Form nicht länger akzeptiert werden kann. Seit Jahren fordert der Blinden- und Sehbehindertenverband eine signifikante Erhöhung der Audiodeskription im Programm des ORF und auch im Programm der Privatsender, die sich bisher noch kaum mit den Grundlagen der Barrierefreiheit zu befasst haben scheinen.
Neue Richtlinie, neue Hoffnung
Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll nun ein gemeinsamer Weg beschritten werden, um der flächendeckenden Barrierefreiheit näher zu kommen. Bis 2030 ist ein Rahmen gesteckt, der die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein gutes Stück selbstverständlicher machen soll.
Rückblick und Ausblick
Die Geschichte der EU Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen", ihre Novellierung zur "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" und ihre Auswirkungen auf das Österreichische Rundfunktrecht hat Dr.in Christina Meierschitz zusammengefasst.
"Bereits im Jahr 1989 hat sich die EU mit der Richtlinie (RL) „Fernsehen ohne Grenzen“ der Sicherstellung des freien Empfangs und der Weiterverbreitung audiovisueller Werke aus anderen Mitgliedstaaten gewidmet. Es musste eine Art Waffengleichheit zwischen dem klassischen linearen Fernsehen einerseits und diversen Videoplattformen und Streaming Diensten andererseits hergestellt werden.
Daher wurde im Jahr 2007 die Richtlinie (RL) „Fernsehen ohne Grenzen“ novelliert. Nicht nur wurde sie in „RL über audiovisuelle Mediendienste“ umbenannt, sondern auch barrierefreie Maßnahmen empfohlen. Mit Gebärdensprache, Untertitelung, Audiobeschreibung und leicht verständlicher Menüführung sollte das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben gewährt werden. Dieser Text war jedoch weich formuliert und nicht bindend."
Lesen Sie den ganzen Artikel unter: https://www.behindertenrat.at/2021/02/audiovisuelle-mediendienste-verpflichtung-zu-kontinuierlich-mehr-barrierefreiheit/
Weiterführende Links
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001412
Stellungnahme des Monitoringausschusses zum Ministerialentwurf (Oktober 2020): https://www.monitoringausschuss.at/download/begutachtungen/2020/2020-10-06_Stellungnahme_Monitoringausschuss_Audiovisuelle-Medien-Gesetz_und-andere.pdf