Digitale Barrierefreiheit
Broschüre des BSVÖ
Digitale Barrierefreiheit Broschüre © BSVÖ
Das Titelblatt zeigt ein Coverbild, auf dem Hände zu sehen sind, die eine Braillezeile bedienen. Darunter der Titel der Broschüre: „Digitale Barrierefreiheit“ und das Logo des BSVÖ.
Wie gelingt digitale Barrierefreiheit? Wichtige Grundlagen und nützliche Tipps erfahren Sie in unserer "Digitale Barrierefreiheit"-Broschüre!
Broschüre „digitale Barrierefreiheit“
Titelblatt – Digitale Barrierefreiheit
Das Titelblatt zeigt ein Coverbild, auf dem Hände zu sehen sind, die eine Braillezeile bedienen. Darunter der Titel der Broschüre: „Digitale Barrierefreiheit“ und das Logo des BSVÖ.
Digitale Barrierefreiheit – Was ist das?
Ob im Beruf oder Alltag: An der Nutzung digitaler Angebote führt kaum mehr ein Weg vorbei. Dabei sind digitale Angebote nur dann für alle Menschen gleich gut nutzbar, wenn digitale Barrierefreiheit sichergestellt ist.
Sind jedoch digitale Barrieren vorhanden, können Webseiten, Smartphone-Apps oder auch digitale Dokumente nicht oder nur bedingt genutzt werden.
Barrierefreie digitale Angebote sind für alle Menschen leichter nutzbar, weil sie übersichtlicher und besser verständlich sind.
Für sehbehinderte und blinde Menschen können verschiedene Eigenschaften digitale Barrieren darstellen: z.B. fehlende Alternativtexte bei Abbildungen die Informationen tragen, oder wenn bei der für sehbehinderte Menschen notwendigen Textvergrößerung Inhalte oder Funktionen verloren gehen. Neben der Maus-Navigation für sehende Personen auf einer Webseite ist es notwendig, dass alle Funktionen des Inhalts auch mit der Tastatur bedient werden können.
Diese und andere notwendige Kriterien für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten werden in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgehalten.
Bild: Ein junger, blinder Mann bedient sein Mobiltelefon mit dem er über Kopfhörer verbunden ist.
Richtlinien und Wegweiser - Die WCAG 2.1
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bestimmt den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen des Bundes und seiner Einrichtungen. Als technischer Standard wird auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA verwiesen.
Was fordern die WCAG?
Wahrnehmbarkeit: z.B. deutliche Kontraste; Textalternativen für reine Audio- und Videoinhalte..
Bedienbarkeit: z.B. Alles mit Tastatur bedienbar; möglichst keine Zeitlimits setzen..
Verständlichkeit: z.B. Benutzung und Aufbau verständlich und vorhersehbar..
Robustheit: z.B. stabiler Zugang mit Hilfsmitteln..
Nützliche Links:
Web-Zugänglichkeits-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010727
Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Stand: August 2023 (englisch)
Tipp:
Barrierefrei gestaltete Webseiten sind suchmaschinenoptimiert. Das bedeutet, dass eine barrierefrei gestaltete Webseite bei Google und Co. weiter oben erscheint!
Aus der Praxis / Praxis-Tipps
Verwenden Sie Formatvorlagen und Überschriften-Tags. So ist Ihre Inhaltsgliederung optisch und auch mit Screenreader wahrnehmbar.
Geben Sie Text einen guten Kontrast zum Hintergrund. Hier ein kostenfreies Werkzeug, mit dem Sie das ganz leicht tun können: https://www.tpgi.com/color-contrast-checker/.
Wichtig bei Farbfehlsichtigkeit: Kennzeichnen Sie Links nicht nur durch eine andere Schriftfarbe, sondern auch durch Unterstreichung.
Nicht alle Menschen verwenden eine Computer-Maus. Links, Schalter, Kontrollkästchen etc. müssen mit Maus und mit Tastatur bedient werden können.
Sehr populär sind gerade sogenannte "Karusselle". Sie präsentieren wechselnde Inhalte, oft Fotos und Links zu weiterführenden Infos. Wenn man die Webseite allerdings nicht sehen kann, ist das sehr verwirrend. Die einfachste Lösung: Verzichten Sie auf Karusselle. Wenn Sie das nicht möchten, informieren Sie sich bitte hier über eine barrierefreie Umsetzung: https://www.w3.org/WAI/ARIA/apg/patterns/carousel/
Beratung
2022 hat das Projekt „Potenzial Digital - Zertifikatstraining zum/zur qualifizierten Screenreader-Tester:in“ stattgefunden. Der BSVÖ entwickelte den Lehrgang in Kooperation mit Frau Dr. Susanne Buchner-Sabathy und führte ihn gemeinsam mit der BAABSV GmbH durch. Der Lehrgang befähigt Menschen, die Erfahrung mit der Nutzung von Screenreadern (Bildschirminformation wird durch Sprachausgabe und/oder Brailleschrift vermittelt) haben, dazu, digitale Inhalte auf Barrierefreiheit hin zu untersuchen und bei der Entwicklung digitaler Inhalte mitzuwirken.
Bei Unsicherheiten rund um die Barrierefreiheit der eigenen Webseite:
Die Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ fungiert als Schnittstelle zwischen Webseitenentwickler:innen und digitaler Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Nutzende.
Auf der Webseite des BSVÖ finden sich nützliche Informationen zur digitalen Barrierefreiheit, z.B. das Infoblatt - digitale Dokumente. Außerdem erscheint dort die Rubrik Digitaler Dienstag, monatlich werden hier digitale Angebote für diverse Lebensbereiche analysiert.
Neben IT-Expert:innen aus dem Bereich, helfen auch Behindertenorganisationen mit ihrer Expertise weiter.
Rückseite - O-Ton und Impressum
„Ein barrierefreies Internet ist für blinde und stark sehbehinderte Personen genauso wichtig wie ein stufenloser Zugang zu Gebäuden für Personen die einen Rollstuhl benutzen müssen. Das barrierefreie Internet ist kein Luxus!“
Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ
„Viele Web-Entwickler:innen ahnen gar nicht, welche Hürden sie im Internet auftürmen. Dabei ist eine barrierefreie Gestaltung oft technisch ganz einfach – und für alle attraktiv.“
Dr. Susanne Buchner-Sabathy, Certified Web Accessibility Expert
„Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie den vollgepackten virtuellen Einkaufswagen nur wegen eines einzigen fehlenden Klicks nicht alleine abschicken könnten? Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihre Webseite oder App von allen Menschen bedient werden kann, holen Sie sich Unterstützung.“
DI Eva Etzenberger, Leiterin der Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ
Bild: Grafik zweier Menschen, über einem schwebt ein Fragezeichen, der andere antwortet mit einer Sprechblase, in der sich ein Rufzeichen befindet.
Impressum
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) ist eine spendenbasierte, gemeinnützige Selbsthilfeorganisation ohne Bindung an eine Partei oder Konfession. Der BSVÖ und seine sieben Landesorganisationen in allen Bundesländern leisten Hilfe zur Selbsthilfe tragen dazu bei, dass blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Der BSVÖ ist in folgenden Bundesländern vertreten: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien (Sitz auch für Niederösterreich, Burgenland). Insgesamt steht er für die Interessen und Rechte von rund 318.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich ein.
Impressum
Herausgeber: Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)
Konzept, Text, Grafik: Kompetenzstelle für Barrierefreiheit und das Referat für Öffentlichkeitsarbeit des BSVÖ.
Druck: Salzkammergut Druck Mittermüller
Gefördert aus den Mitteln
der Sozialversicherung
Haus des Sehens
Hietzinger Kai 85 / DG
1130 Wien
01 / 982 75 84 – 201
office@blindenverband.at
Bilder: Logo Dachverband der österreichischen Sozialversicherung
Logo BSVÖ