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ARBEITEN? INKLUSIV!

Mehr Inklusion am Arbeitsmarkt!

  • Arbeit Folder Cover © bsvö

Die Lage am Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen eine schwierige. Die Pandemie hat die Situation zusätzlich verschärft. Was getan werden muss, um Chancengleichheit und größere Selbstbestimmung zu schaffen, lesen Sie hier nach.

Vorwort des Österreichischen Behindertenrates

Der Österreichische Behindertenrat setzt sich für einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt ein. Menschen mit Behinderungen haben das Recht ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Es ist jedoch nach wie vor Tatsache, dass Personen mit Behinderungen nicht nur schwerer einen Job finden, sondern zudem auch noch schlechter bezahlt werden. Der Österreichische Behindertenrat hat daher sieben Kernforderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt erarbeitet, die auf unserer Homepage www.behindertenrat.at in voller Länge nachgelesen werden können. Ich möchte im Folgenden nur auf einige wesentliche Punkte eingehen: Wichtig ist vor allem, dass sämtliche Zugangshürden zu den Leistungen der öffentlichen Hand für „Personen“, die gegenwärtig als „arbeitsunfähig“ gelten, beseitigt werden müssen. Ziel ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu berufsunterstützenden Maßnahmen, Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Ermöglichung von Fort- und Weiterbildung. Der Österreichische Behindertenrat hat vor kurzem gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen und anderen Institutionen im Sozialbereich der Bundesregierung seine Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgelegt. Diese zeigte echten Willen, den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen inklusiv zu gestalten. Mit unseren sieben Kernforderungen setzen wir ein starkes Zeichen.

Kommentar Präsident Dr. Markus Wolf

„Blinde und sehbehinderte Menschen sind sehr motiviert, wenn man ihnen nur mal eine faire Chance gibt. In den letzten Jahren sind auch viel mehr Berufe für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich geworden. Die Richtung stimmt also und wir werden hier aktiv weiterarbeiten.“

Lage am Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt ist grundsätzlich durch Krisenanfälligkeit und Unbeständigkeit gekennzeichnet. Speziell für Menschen mit Behinderungen ist die Lage am Stellenmarkt aber seit jeher mit größeren Herausforderungen verbunden als für Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt im Besonderen auch für blinde und sehbehinderte Personen. In der Vergangenheit hat sich an dieser Situation kaum etwas geändert, und das, obwohl sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention u.a. dazu verpflichtet hat, für ein offenes, inklusives und für alle Menschen gleichermaßen zugängliches Arbeitsumfeld zu sorgen.

INKLUSION BRINGT GELD!

Dabei käme ein flächendeckend inklusiver Arbeitsmarkt mit fairer Entlohnung der gesamten Bevölkerung zugute. Menschen, die teils von jungem Alter an als arbeitsunfähig eingestuft sind und somit kein eigenes Geld verdienen können, sind ihr Leben lang auf Sozialleistungen angewiesen. Neben Folgewirkungen wie Armutsgefährdung und psychische Belastung bedeutet eine fehlende Anstellung auch, dass eine Teilhabe am Sozialleben und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung nur bedingt möglich sind.

Frühe Förderung lohnt sich

Speziell in den ersten Lebensjahren werden die entscheidenden Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Je früher sie einsetzt, desto wirksamer ist die Frühförderung blinder und sehbehinderter Kinder. Ein österreichweites Angebot pädagogischer Frühförderung, das niederschwellig in Anspruch genommen werden kann, ist notwendig. Ebenso erleichtern Hilfsmittel den Alltag blinder und sehbehinderter Menschen. Dies gelingt dann am besten, wenn der Umgang mit Hilfsmitteln erlernt ist und sie in guter Qualität verfügbar sind.

BERATUNG VON ANFANG AN

Blinde oder sehbehinderte Kinder benötigen für ihre Entwicklung eine spezialisierte sinnesspezifische Frühförderung, bei der besondere Fördermaterialien und Förderkonzepte zum Einsatz kommen. Ebenso ist das Training lebenspraktischer Fähigkeiten von großer Bedeutung. Dabei werden etwa Strategien zum Organisieren des Haushalts, des Einkaufens oder auch des Kochens geschult. Das Orientierungs- und Mobilitätstraining hingegen ist enorm wichtig, um zu erlernen, wie man sich in einer unbekannten Umgebung selbstständig zurechtfinden kann. Hier wird aber nicht nur der richtige Einsatz des weißen Langstocks vermittelt. Der Umgang mit taktilen Plänen, der Gebrauch digitaler Navigationssysteme oder auch der effiziente Einsatz aller verfügbaren Sinne wird hier für eine möglichst selbstbestimmte und sichere Mobilität gemeinsam mit speziell ausgebildeten Personen erarbeitet. Bild: Zwei Hände beim Lesen der Braille-Schrift auf einem weißen Blatt Papier.

Chancengleichheit gefragt

 
Der Weg zu einer fairen und inklusiven Gesellschaft führt nicht an einem Arbeitsmarkt vorbei, der auf Chancengleichheit baut. Menschen mit Behinderungen müssen bei der Ausbildung, der Wahl und dem Zugang zum Job von allen involvierten Stellen als gleichwertige Arbeitskraft anerkannt werden. So sollen die Fähigkeiten und nicht die Behinderungen einer Person beim Vorstellungsgespräch im Mittelpunkt stehen. Dass blinde und sehbehinderte Menschen auch außerhalb der traditionell zugeschriebenen Berufe schon lange Fuß gefasst haben, ist ja kein Geheimnis mehr.

Gemeinsam profitieren

Werden Menschen mit Behinderungen eingestellt, kann das für Arbeitgebende verschiedene Fördertöpfe öffnen. Auch wenn dies natürlich nicht den primären Grund einer Anstellung ausmachen soll, ist es hilfreich, darüber informiert zu sein. Viele Arbeitgebende wissen nur unzureichend über die Förderungsmöglichkeiten Bescheid, bevorzugen deswegen Ausgleichszahlungen oder haben die unbegründete Angst, dass Kündigungen behinderter Arbeitskräfte schwer bis gar nicht möglich sind.
 

BARRIEREFREIHEIT IST DER SCHLÜSSEL

 
Für alle Menschen ist es wichtig, dass der Weg zum Arbeitsplatz problemlos möglich ist. Selbstständige und sichere Mobilität ist ein grundlegender Schritt am Weg zum selbstbestimmten Leben. Für blinde und sehbehinderte Menschen zählt hierzu nicht nur die Absicherung von Gefahrenstellen, sondern auch das Vorhandensein intuitiv verständlicher, mit mehreren Sinnen wahrnehmbarer Leit- und Orientierungssysteme, ein barrierefreier Arbeitsplatz sowie die Ausstattung mit entsprechenden Hilfsmitteln, die ein effektives Arbeiten ermöglichen.
 

TECHNISCHER FORTSCHRITT ALS HELFER

 
Auch aus technischer Sicht ist Barrierefreiheit unumgänglich. Das eigenständige Bewegen im World Wide Web ist für blinde und sehbehinderte Menschen nur dann problemlos möglich, wenn die Webseiten Standards der Barrierefreiheit erfüllen. Das kommt übrigens nicht nur blinden und sehbehinderten, sondern allen Menschen zugute. Durch die technische Weiterentwicklung ist heutzutage sehr viel mehr machbar als noch vor ein paar Jahren. Neben Screenreadern, die den Inhalt von Webseiten mittels Sprachausgabe akustisch wiedergeben und Braillezeilen, die Inhalte tastbar machen, stehen mehr und mehr Applikationen, Gadgets und digitale Lösungen zur Verfügung, die zu mehr Inklusion und Selbstbestimmtheit führen sollen.
 

ASSISTENZ AM ARBEITSPLATZ

Eine wertvolle Unterstützung ist auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, im Rahmen derer die Assistenznehmenden die personale Unterstützung, die sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder zur Absolvierung einer Ausbildung benötigen, erhalten.

 

Der BSVÖ informiert und unterstützt!

Ein sicherer Arbeitsplatz ist wesentlicher Bestandteil eines erfüllten, selbstbestimmten Lebens und einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe. Unser Ziel ist es, Sie am Weg zu (Weiter-)Bildung und Arbeit zu unterstützen. Dafür bieten wir unterschiedlichste Leistungen an, wie zum Beispiel:

  • Hilfe bei Behördengängen
  • Hilfsmittelschulungen
  • Beratung hinsichtlich Förderungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung

Eine wichtige Anlaufstelle für Wien und Niederösterreich, auf Anfrage unter office@assistenz.at auch für andere Bundesländer, ist beispielsweise das Berufliche Kompetenzzentrum für blinde und sehbehinderte Menschen (Berufliche Assistenz & Akademie BSV GmbH), das für die Erlangung gleichberechtigter Chancen und Berufsmöglichkeiten in einer inklusiven Arbeitswelt steht. Die Vermittlung von Wissen und die professionelle Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung zur Entfaltung des individuellen Potenzials stehen hier im Mittelpunkt.

Für nähere Details zu den angebotenen Leistungen in Ihrem Bundesland und zu umfassenden Informationen kontaktieren Sie bitte eine der sieben Landesorganisationen. Der BSVÖ ist in allen Bundesländern vertreten.

UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13.12.2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Österreich gehört, verpflichten sich, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Neben vielen anderen wichtigen Punkten ist in der UN-BRK das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit verankert.

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