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BSVÖ im Fokus 40 Jahre EBU – Stichwort: Europawahlen

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Von 6. bis 9. Juni 2024 finden die Europawahlen statt. Hier wählen die Bürger:innen der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wer in Österreich gewählt werden kann, wer wählen darf und wie barrierefreie Wahlen aussehen sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Die Europawahlen

Bei den Wahlen werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Das ist etwas Besonderes, denn das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Diejenigen, die bei der Wahl gewählt werden, vertreten die Interessen der Menschen ihres Landes auf europäischer Ebene.

Europawahl barrierefrei?

Die Europäische Blindenunion hat im Vorfeld der Wahlen auf das Leit-Dokument der Europäischen Kommission für barrierefreie Wahlen aufmerksam gemacht. Von den richtigen Umgebungsfaktoren über die Kommunikation im Wahlzyklus bis hin zur Implementierung von Universellem Design befasst sich das Dokument ausgiebig mit notwendigen Voraussetzungen für barrierefreie Wahlen. Sie können da Dokument im Anschluss an den Artikel herunterladen.

Information in Leichter Sprache:

Warum ist Wählen wichtig?

Wenn Sie wählen gehen,

bestimmen Sie die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Diese Mitglieder treffen Entscheidungen.

Diese Entscheidungen sind wichtig für Ihren Alltag.

Zum Beispiel:

Diese Entscheidungen betreffen die Arbeit,

die Gesundheit und die Umwelt.

Ihre Stimme ist wichtig.

Sie wählen und entscheiden mit.

Faktencheck für Österreich

Die Wahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt.

2024 werden 20 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. 2019 waren es noch 19.

Spätestens am 31. Tag vor dem Wahltag werden die Wahlvorschläge im Internet veröffentlicht.

Für den Einzug in das Europäische Parlament müssen die Parteien mindestens 4 % der Stimmen auf sich vereinen.

in Österreich gibt es keine Wahlpflicht bei der Europawahl.

Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Brief wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben. Das zugeklebte Wahlkartenkuvert muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgegeben werden. Diese leitet es gratis an die Wahlbehörde weiter.

Wählerinnen und Wähler mit Behinderung können mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben oder den Besuch einer „fliegenden Wahlkommission“ (besondere Wahlbehörde) beantragen. Körper- oder sinnesbehinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen. Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können mit Stimmzettelschablonen auch ohne fremde Hilfe den Stimmzettel ausfüllen.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher;
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
  • nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Weiterführende Links

Alles rund um die Europawahlen: https://elections.europa.eu/de/

Texte und Quelle Factenckeck: https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/at/

Text und Quelle Leichte Sprache: https://elections.europa.eu/de/easy-to-read/

 

 

 

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