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BSVÖ: Stimmzettel für Europa-Wahl 24 fixiert!

  • Stimmzettel © BSVÖ

Welche Parteien in welcher Reihenfolge auf den Stimmzetteln zur EU-Wahl 2024 angeführt sein werden, ist nun fixiert. Wer mit Stimmzettel-Wahlschablone wählt, kann sich nun schon die Reihenfolge merken – die Wahlvorschläge können nun nämlich nicht mehr geändert werden!

Reihenfolge

 

Die zur EU-Wahl 2024 antretenden Parteien scheinen in folgender, österreichweit einheitlichen Reihungen auf dem amtlichen Stimmzettel mit folgenden Kurzbezeichnungen auf:

  1. Österreichische Volkspartei (ÖVP)
  2. Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
  3. Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)
  4. Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)
  5. NEOS - Das Neue Europa (NEOS)
  6. DNA - Demokratisch - Neutral - Authentisch (DNA)
  7. Kommunistische Partei Österreichs - KPÖ Plus (KPÖ)

 

Wählen mit Schablone

 

Die Stimmzettelschablone liegt in allen Wahllokalen auf.

Legen Sie Ihren Stimmzettel so ein, dass sich die abgeflachten Ecken decken.

Die Felder, in denen das Kreuz gesetzt werden kann, sind ausgestanzt.

Machen Sie an der Position der Partei, die Sie wählen möchten, ein Kreuz in das ausgestanzte Fenster.

Geben Sie den Stimmzettel ohne Schablone in das beigelegte Kuvert.

 

Offizielle Information zum Stimmzettel in leichter Sprache

 

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können.

Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.

Neben den Namen der Parteien ist ein freies Feld für die Vorzugs-Stimme.

Hier können Sie den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten hineinschreiben. Oder die Nummer dieser Kandidatin oder dieses Kandidaten.

Eine Liste mit allen Namen und Nummern finden Sie im Wahl-Lokal. Wenn Sie mit Briefwahl wählen, bekommen Sie die Liste mit der Post.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Vorzugs-Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.

Vorzugsstimmenvergabe bei einer Europawahl

Es ist möglich, bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Vorzugsstimme zu vergeben. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde.

In dem auf dem Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld ist der Name oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten einzutragen. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.

Die Vorzugsstimme ist jedenfalls ungültig, wenn

  • mehrere Kandidatinnen/Kandidaten eingetragen werden oder
  • die genannte Kandidatin/der genannte Kandidat nicht jener Partei angehört, die von der Wählerin/dem Wähler gewählt wird.

Für eine Vorreihung müssen 5 Prozent der Wählerinnen/der Wähler einer Partei einer Kandidatin/einem Kandidaten ihre Vorzugsstimme gegeben haben.

Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den Wahlen unter: https://www.blindenverband.at/de/information/wahlen

 

 

 

 

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